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   BGH, 19.05.1953 - 2 StR 186/52   

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https://dejure.org/1953,4696
BGH, 19.05.1953 - 2 StR 186/52 (https://dejure.org/1953,4696)
BGH, Entscheidung vom 19.05.1953 - 2 StR 186/52 (https://dejure.org/1953,4696)
BGH, Entscheidung vom 19. Mai 1953 - 2 StR 186/52 (https://dejure.org/1953,4696)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Rechtsmittel

  • junsv.nl

    Mitwirkung am 'Euthanasieprogramm' durch Kontrolle der Arbeitsfähigkeit der Geisteskranken, Ausfüllen der Meldebögen und Vorbereitung von Transporten in die Tötungsanstalt Bernburg; Tötung erwachsener Patienten mittels überdosierter Schlafmittel sowie von etwa 100 ...

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 18.03.1952 - GSSt 2/51

    Bewußtsein der Rechtswidrigkeit

    Auszug aus BGH, 19.05.1953 - 2 StR 186/52
    Denn der innere Grund des Schuldvorwurfs liegt, wie der Große Senat für Strafsachen in BGHSt 2, 194, 200 ausführt, darin, daß der Mensch auf freie, verantwortliche, sittliche Selbstbestimmung angelegt und deshalb befähigt ist, sich für das Recht und gegen das Unrecht zu entscheiden.
  • BGH, 28.11.1952 - 4 StR 23/50

    Mitwirkung am 'Euthanasieprogramm' in westfälischen Anstalten durch Kontrolle der

    Auszug aus BGH, 19.05.1953 - 2 StR 186/52
    Insoweit verdienen die Äußerungen des Urteils aus den Gründen, die der 4. Strafsenat des BGH in seinem Urteil vom 28.11.1952 - 4 StR 23/50 (NJW 1953, 513) näher dargelegt hat und die der erkennende Senat sich zu eigen macht, volle Billigung.
  • LG Göttingen, 02.12.1953 - 6 Ks 1/53

    Mitwirkung am 'Euthanasieprogramm' durch Tötung von mindestens 190

    Bei diesen Vorstellungen der Angeklagten lässt sich aber nicht ausschliessen, dass sie ihr Handeln nicht als Unrecht angesehen hat (vgl. hierzu BGH vom 18.November 1952 - 4 StR 23/50 in NJW 1953 Seite 513 unter Abschnitt 4; desgleichen vom 19.Mai 1953 - 2 StR 186/52 ).

    Wer in einem wirklichen oder vermeintlichen Widerstreit zwischen wirklichen oder vermeintlichen Forderungen des Rechts und wirklichen oder vermeintlichen Forderungen seines Gewissens der Stimme des Gewissens folgt, kann ebenfalls nur dann von dem Schuldvorwurf frei werden, wenn er nach dem Mass seiner geistigen und sittlichen Kräfte sein Gewissen angespannt hat, um zu erkennen, was Recht und Unrecht ist, und dieser Einsicht gemäss zu handeln (so BGH in der bereits oben angeführten Entscheidung vom 19.Mai 1953 - 2 StR 186/52 - im Ergebnis ebenso BGH vom 28.November 1952 in NJW 1953, Seite 514).

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